Die Gemeinden erheben die folgenden Gebühren:
- für die Ausstellung einer Niederlassungs- oder Aufenthaltsbescheinigung: Fr. 20
- für die Erneuerung der Aufenthaltsbescheinigung: Fr. 10
- für die Ausstellung eines andern Schriftstückes oder die Erteilung einer schriftlichen Auskunft: Fr. 5 bis 20
- für Fotokopien, pro Kopie: Fr. 1