Dieses Gesetz bezweckt:
- die Integration der Migrantinnen und Migranten zu fördern;
- von den Migrantinnen und Migranten einen eigenen Beitrag zu ihrer Integration zu fordern;
- die Teilhabe der Migrantinnen und Migranten am wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Leben zu verstärken;
- den Migrantinnen und Migranten die gleichen Chancen wie der einheimischen Bevölkerung zu geben;
- den Migrantinnen und Migranten zu ermöglichen, ihre individuellen Ressourcen zu nutzen und ihre Fähigkeiten zu entfalten;
- zur gegenseitigen Offenheit und zu Achtung und Respekt zwischen der einheimischen Bevölkerung und den Migrantinnen und Migranten beizutragen;
- die Rassismusprävention und die Bekämpfung jeglicher Form von Rassendiskriminierung (die Rassismusprävention) zu unterstützen.