Die Behörde informiert die wählbaren Personen, die Stimmen erhalten haben, und teilt ihnen mit, welchen Platz sie auf der Liste der Ergebnisse einnehmen.
Die Behörde fragt die Personen, die Stimmen erhalten haben, ausdrücklich, ob sie die Wahl annehmen, und macht sie darauf aufmerksam, dass das Ausbleiben einer fristgerechten Antwort als Wahlverzicht gilt.
Wenn viele Personen Stimmen erzielt haben, kann sich die Behörde darauf beschränken, lediglich die Personen zu kontaktieren, die eine erhebliche Stimmenzahl erhalten haben. Können nicht alle freien Sitze besetzt werden, weil nicht genügend Personen die Wahl annehmen, so werden die nachfolgenden kontaktiert.
Bei einer späteren Vakanz kann die Liste der Ergebnisse nicht mehr verwendet werden, da eine Ergänzungswahl durchgeführt werden muss.