Die Petition ist eine schriftliche Eingabe, die diesen Titel trägt oder als solche erscheint und in der sich eine oder mehrere Personen bei einer gesetzgebenden, richterlichen oder vollziehenden Behörde oder einer Verwaltungsbehörde des Staates, einer Gemeinde oder einer anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaft oder Anstalt beschweren oder an sie einen Vorschlag oder eine Bitte richten.
Die an eine richterliche Behörde gerichtete Petition darf keine bereits abgeurteilte oder noch zu beurteilende Sache zum Gegenstand haben.