Es wird eine Konferenz der Generalsekretäre (die Konferenz) geschaffen mit dem Auftrag, als beratendes Organ des Staatsrates die Fragen zu prüfen, die die ganze Kantonsverwaltung betreffen.
Die Konferenz nimmt, insbesondere im Hinblick auf die Planung, die Koordination und die Realisierung, Stellung zu Vorhaben und Fragen im Zusammenhang mit:
- der Organisation und den Verfahren der Verwaltung;
- dem Personal, der Finanzverwaltung, der Informatik und der Ausrüstung;
- der Informationssicherheit;
- der Information und den Veröffentlichungen;
- den Geschäften, die sämtliche Direktionen betreffen.
Der Staatsrat kann sie beauftragen, weitere Fragen zu prüfen.