Die wichtigsten Beschlüsse der wöchentlichen Staatsratssitzungen werden in einer Zusammenfassung präsentiert, die in der Regel am Tag nach der Sitzung verteilt wird.
Über Gegenstände, die von besonderem Interesse sind, und die wichtigsten Entscheide gibt es eine besondere Mitteilung, der in der Regel eine erläuternde Unterlage beiliegt; zu solchen Gegenständen gehören namentlich Beschlüsse, die bedeutende finanzielle Folgen nach sich ziehen, beträchtliche Auswirkungen auf andere Gemeinwesen oder auf eine grosse Anzahl Personen haben und, sofern ihr Geltungsbereich nicht beschränkt ist, solche, bei denen der Staatsrat Gesetzgeber ist.
Die zuständige Direktion macht einen Entwurf für die Medienmitteilung, den sie dem Staatsrat zusammen mit ihrem Antrag vorlegt; wenn die Umstände es rechtfertigten, organisiert sie im Einverständnis mit dem Büro für Information eine Medienkonferenz.