Die Information und die Kommunikations- und Transaktionsdienstleistungen, die auf den Websites angeboten werden, müssen Sprach-, Hör-, Seh- und motorisch Behinderten zugänglich sein.
Dazu müssen die Websites gemäss den internationalen Informatikstandards für die Zugänglichkeit der Websites, die vom Bund für seine eigenen Websites anerkannt werden, eingerichtet werden. Sie müssen das Übereinstimmungsniveau «AA», das von diesen Standards verlangt wird, erreichen.
Die Staatskanzlei sorgt dafür, dass alle Websites einen Übereinstimmungsnachweis, der von einem anerkannten Organ verliehen wird, erhalten. Sie gibt den Direktionen und deren Verwaltungseinheiten die nötigen Weisungen und legt die Fristen zu deren Ausführung fest.