Diese Verordnung regelt die Gebühren des Amtes für Mobilität (MobA) für die Leistungen, die das Amt im Rahmen der folgenden Dossiers erbringt:
- Ortsplan und Detailbebauungsplan;
- Agglomerationsprogramm und regionaler Richtplan;
- Mobilitätsinfrastrukturplan;
- Vorprüfungsgesuch und Baubewilligungsgesuch;
- …
- Gemeindereglement (Polizei, Parkierung);
- kantonale Bewilligung für die Personenbeförderung;
- kantonale Bewilligung zum Bau und Betrieb von Seilbahnen und Skiliften ohne Bundeskonzession;
- Dossier für die Herstellung der Konformität.