Der Oberamtmännerkonferenz gehören alle Oberamtspersonen des Kantons Freiburg an.
Sie nimmt die Aufgaben wahr, die ihr in der Gesetzgebung übertragen werden.
122.3.111
gestützt auf Artikel 10a des Gesetzes vom 20. November 1975 über die Oberamtmänner;
Der Oberamtmännerkonferenz gehören alle Oberamtspersonen des Kantons Freiburg an.
Sie nimmt die Aufgaben wahr, die ihr in der Gesetzgebung übertragen werden.
Die Oberamtmännerkonferenz wählt aus ihrer Mitte eine Präsidentin oder einen Präsidenten und eine Vizepräsidentin oder einen Vizepräsidenten.
Die Funktionen der Präsidentin oder des Präsidenten und der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten können für die ganze Legislaturperiode oder für ein Jahr ausgeübt werden; die Oberamtmännerkonferenz entscheidet zu Beginn jeder neuen Legislaturperiode darüber.
Beschliesst die Oberamtmännerkonferenz, die Funktionen der Präsidentin oder des Präsidenten und der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten auf ein Jahr zu beschränken, so einigen sich die Mitglieder zu Beginn der Legislaturperiode über den Turnus des Präsidiums und des Vizepräsidiums.
Das Sekretariat der Oberamtmännerkonferenz wird von ihrer juristischen Beraterin oder ihrem juristischen Berater geführt.
Die Oberamtmännerkonferenz tritt grundsätzlich einmal monatlich nach einem vorgängig festgelegten Turnus in einem der Bezirke zusammen. Der Sitzungskalender (Tag und Ort) wird grundsätzlich am Jahresende für das kommende Jahr festgelegt.
Je nach den zu behandelnden Geschäften können auch ausserordentliche Sitzungen stattfinden.
Die Einladung zu den Sitzungen der Oberamtmännerkonferenz wird jeder Oberamtsperson zusammen mit der Traktandenliste und den allfälligen Beilagen per E-Mail zugestellt.
Über die Sitzungen der Oberamtmännerkonferenz wird ein Protokoll geführt.
Das Protokoll fasst grundsätzlich die wichtigen Aspekte der Diskussionen und Beschlüsse zusammen.
Das Protokoll wird von der juristischen Beraterin oder vom juristischer Berater der Oberamtmännerkonferenz geführt. Es wird allen Mitgliedern der Oberamtmännerkonferenz zur späteren Genehmigung zur Verfügung gestellt.
Die Oberamtmännerkonferenz behandelt Änderungsvorschläge und genehmigt das Protokoll.
Das Protokoll wird den Vizeoberamtspersonen zur Kenntnisnahme übermittelt. In Anwendung von Artikel 29 Abs. 1 Bst. b des Gesetzes vom 9. September 2009 über die Information und den Zugang zu Dokumenten[1] ist es hingegen nicht öffentlich zugänglich.
Die Präsidentin oder der Präsident und die juristische Beraterin oder der juristische Berater der Oberamtmännerkonferenz erstellen die Traktandenliste der Sitzungen aufgrund der angekündigten Geschäfte.
Die Traktandenliste wird den Oberamtspersonen zusammen mit der Einladung zugestellt.
Die Oberamtmännerkonferenz kann mit Zustimmung aller an der Sitzung anwesenden Mitglieder auf Geschäfte eintreten, die nicht auf der Traktandenliste stehen.
Die Sitzungen der Oberamtmännerkonferenz finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt; in der Traktandenliste vorgesehene Treffen bleiben vorbehalten.
Die Präsidentin oder der Präsident leitet die Sitzungen der Oberamtmännerkonferenz. Wenn sie oder er abwesend ist oder in den Ausstand tritt, übernimmt die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident die Leitung.
Im Rahmen ihrer Tätigkeit bevorzugt die Oberamtmännerkonferenz die Absprache.
Ist ein Beschluss notwendig, wird dieser mit Mehrheitsentscheid gefällt.
Geschäfte der Oberamtmännerkonferenz werden entweder von ihrer Präsidentin oder ihrem Präsidenten und/oder ihrer juristischen Beraterin oder ihrem juristischen Berater oder von der oder den Oberamtspersonen unterzeichnet, die für das Geschäft zuständig ist oder sind.
Die Oberamtspersonen einigen sich grundsätzlich in der Sitzung über ihre Mitwirkung in den verschiedenen Arbeitsgruppen und weiteren Projektorganisationen, zu denen eine Vertretung der Oberamtmännerkonferenz eingeladen wurde.
Die Oberamtspersonen können die Mitwirkung anderer Vertreterinnen und Vertreter der Oberämter vorschlagen (Vizeoberamtsperson und/oder weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter).
Der Konferenz der Vizeoberamtspersonen gehören alle Vizeoberamtspersonen des Kantons Freiburg an.
Sie wählt ihre Präsidentin oder ihren Präsidenten aus ihrer Mitte. Im Übrigen organisiert sie sich selbst.
Die Aufträge und Zuständigkeiten der Konferenz der Vizeoberamtspersonen werden von der Oberamtmännerkonferenz festgelegt.
Im Übrigen erfolgen der Austausch, die Koordination und die Zusammenarbeit ihrer Mitglieder hauptsächlich für rein administrative Aufgaben.
| Beschluss | Berührtes Element | Änderungstyp | Inkrafttreten | Quelle (ASF seit 2002) |
|---|---|---|---|---|
| 07.10.2019 | Erlass | Grunderlass | 01.11.2019 | 2020_014 |
| Berührtes Element | Änderungstyp | Beschluss | Inkrafttreten | Quelle (ASF seit 2002) |
|---|---|---|---|---|
| Erlass | Grunderlass | 07.10.2019 | 01.11.2019 | 2020_014 |