Für jede Aus- und Weiterbildung, deren vom Arbeitgeber übernommene Kosten über 5000 Franken liegen, wird vor Beginn der Aus- oder Weiterbildung eine Aus- und Weiterbildungsvereinbarung zwischen der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter und der Anstellungsbehörde unterzeichnet.
Die Vereinbarung umfasst namentlich die Art und den Betrag der übernommenen Kosten, die Rückzahlungsfrist und die Rückzahlungspflichten.
Vom Arbeitgeber vorgeschriebene Aus- und Weiterbildungen führen nicht zum Abschluss einer Vereinbarung.
Die Vereinbarung wird vor Beginn der Aus- oder Weiterbildung abgeschlossen; bei Aus- und Weiterbildungen, die zur Berufsausübung erforderlich sind, erfolgt der Abschluss der Vereinbarung bei der Anstellung.
Jede Vereinbarung wird im Personaldossier der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters bei der Anstellungsbehörde vermerkt.
In begründeten Fällen ist es möglich, mehrere Vereinbarungen abzuschliessen, deren Rückzahlungsfristen sich überschneiden.