Zweck dieser Verordnung ist es, den Rahmen für Massnahmen zur vermehrten Schaffung von Praktikumsplätzen in der Kantonsverwaltung und für die Integration von jungen Stellensuchenden in die Arbeitswelt zu schaffen.
Diese Massnahmen bestehen:
- in einem Konzept, das der Staatsrat zur Umsetzung der Massnahmen zur Förderung der Schaffung von Praktikumsplätzen in der Kantonsverwaltung und zur Integration von jungen Stellensuchenden in die Arbeitswelt beschliesst;
- in Weisungen des Amtes für Personal und Organisation (POA) für Praktika, die weder in der Arbeitslosengesetzgebung noch in speziellen Vorschriften geregelt sind;
- in der Schaffung einer neuen, der Finanzdirektion zugewiesenen Budgetrubrik 3775/301.139, die vorrangig der befristeten und nicht im ordentlichen Stellenbestand berücksichtigten Anstellung junger Stellensuchender und in zweiter Linie der Finanzierung der Praktika dient.