Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche die Funktion «Praxisausbildner/in HES» ausüben, erhalten zusätzlich zum Gehalt für ihre Hauptfunktion eine Entschädigung.
Die Entschädigung ist ausschliesslich für Mitarbeitende bestimmt, deren Hauptfunktion der Studienrichtung der jeweiligen Studierenden entspricht und die innerhalb der Einrichtung noch keine anderen Verantwortungs- oder Betreuungsaufgaben wahrnehmen.