Die folgenden Verwaltungseinheiten haben bereits eine Bewilligung für die leistungsorientierte Führung im Sinne von Artikel 59 SVOG[1] und Abschnitt 5a des Gesetzes vom 25. November 1994 über den Finanzhaushalt des Staates (FHG)[2]:
- das Amt für Kulturgüter (KGA);
- das Amt für Wald und Natur (WNA);
- Grangeneuve;
- das Tiefbauamt (TBA);
- das Amt für Archäologie (AAFR);
- die Finanzverwaltung (FinV);
- das Amt für Informatik und Telekommunikation (ITA).