Die Reglemente über die Organisation der Gerichtsbehörden werden auf der Internetseite der richterlichen Gewalt veröffentlicht.
Sind die Reglemente von rein interner Bedeutung, so werden sie mit Zustimmung des Justizrats in der Amtlichen Sammlung des Kantons Freiburg nur in beschränkter Form veröffentlicht.
Die Veröffentlichung erfolgt im Anhang 1 der vorliegenden Verordnung und beschränkt sich auf die Angabe des Titels des Reglements.