Wird ein Abrufverfahren eingerichtet, so werden die individuellen Zugriffsberechtigungen vom Verantwortlichen der Datensammlung und von der Empfängerin oder dem Empfänger der Daten im gegenseitigen Einvernehmen festgelegt.
Der Verantwortliche der Datensammlung sorgt dafür, dass die Empfängerin oder der Empfänger die Daten nicht verändern und keine neuen Daten hinzufügen kann und nur zu den Daten Zugriff hat, für die sie oder er zugriffsberechtigt ist.
Das Abrufverfahren muss in einem Benutzerreglement dokumentiert werden, das insbesondere Folgendes präzisiert: die Personen, die Zugriff auf die Daten haben, die verfügbaren Daten, die Abfragehäufigkeit, das Authentifikationsverfahren, die weiteren Sicherheitsmassnahmen sowie die Kontrollmassnahmen. Eine Kopie des Reglements wird der zuständigen Aufsichtsbehörde für Datenschutz zugestellt.