Diese Verordnung regelt die Einführung einer Organisation für die Informationssicherheit in der Kantonsverwaltung.
Zu diesem Zweck werden mit dieser Verordnung:
- die von der Informationssicherheit betroffenen Organe bestimmt;
- die oder der Delegierte für Informationssicherheit (die oder der IS-Delegierte) eingesetzt;
- die Hauptzuständigkeiten der betroffenen Organe und der oder des IS-Delegierten festgelegt.