Als unabhängige Ombudsstelle für Verwaltungsangelegenheiten im Sinne von Artikel 119 KV[1] wirkt eine kantonale Mediatorin oder ein kantonaler Mediator.
Die Mediation für Verwaltungsangelegenheiten ist ein Prozess, bei dem eine qualifizierte und unabhängige Person als Gesprächspartnerin zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und den kantonalen Verwaltungsbehörden dient, um Konflikten vorzubeugen oder einvernehmliche Lösungen zu finden.
Sie hat zum Ziel:
- die Bürgerinnen und Bürger im Verkehr mit den Behörden zu unterstützen und in Streitfällen als Vermittlerin zu dienen;
- Konflikten zwischen Behörden und Bürgerinnen und Bürgern vorzubeugen und darauf hinzuwirken, dass sie einvernehmlich gelöst werden;
- die Behörden zu ermuntern, gute Beziehungen zu den Bürgerinnen und Bürgern zu pflegen;
- zur Verbesserung der Arbeit der Behörden beizutragen;
- den Behörden unbegründete Vorwürfe zu ersparen.