Soweit möglich nutzen die Gemeinden (einschliesslich der Gemeindeanstalten und der Gemeindeverbände) dieselben technischen Lösungen wie der Staat, um ihre digitalen Leistungen zu erbringen.
Der Staat und die Gemeinden regeln die Fragen im Zusammenhang mit der Schaffung und dem Betrieb der gemeinsam genutzten Lösungen in verwaltungsrechtlichen Vereinbarungen, soweit diese Fragen nicht in einem Gesetz geregelt werden.
Der Staat kann den Gemeinden die Nutzung von Lösungen, die er auf eigene Kosten entwickelt und verwaltet, vorschreiben; die Gemeinden werden vorher angehört. In diesem Fall tragen die Gemeinden normalerweise ihre Ausrüstungs-, Ausbildungs- und Verbindungskosten sowie allfällige Kosten für Arbeiten, die sie an Dritte delegieren.
Wenn die neuen Lösungen, die vom Staat vorgeschrieben werden, mit Lösungen, die bereits von einer oder mehreren Gemeinden eingeführt wurden, in Konflikt geraten, muss der Staat sie berücksichtigen und sicherstellen, dass die Daten effizient, zuverlässig und ohne Kostenfolgen übertragen werden.