Das kantonale Bezugssystem bearbeitet hauptsächlich Referenzdaten, die Personen und Organisationen betreffen. Unter Referenzdaten sind Daten zu verstehen, die dazu dienen, die Person oder die Organisation zu identifizieren, zu erfassen, aufzufinden, zu kontaktieren oder zu vertreten.
Das kantonale Bezugssystem kann weitere Daten aufnehmen, welche die betroffene Person oder ihre Vertreterin oder ihr Vertreter gemäss Artikel 7 freiwillig bekanntgegeben hat.
Das kantonale Bezugssystem enthält ausserdem unpersönliche Sachdaten, die von allgemeinem Nutzen sind, wie Informationen über die Organe der Gemeinwesen (Namen und Adressen der Gemeinden und der Verwaltungseinheiten usw.), Postadressen, die Länderliste und standardisierte Verzeichnisse (Anreden, Geschlechter, Staatsangehörigkeiten, Arten von juristischen Personen usw.).
Die Quellen, der Umfang und der Katalog der Daten des kantonalen Bezugssystems werden in einem separaten Dokument, das auf der Website des Staats veröffentlicht wird, beschrieben. Sie werden während der Pilotphase, abhängig von neuen Bedürfnissen und Prioritäten, angepasst und aktualisiert.