Der Vorstand verwaltet die Angelegenheiten der Kultusgemeinde und nimmt die Vertretung nach aussen wahr.
Er bezeichnet die Delegierten der Kultusgemeinde an Versammlungen und anderen Anlässen des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebundes. Er bezeichnet ebenfalls die Vertreter der Kultusgemeinde an allen übrigen Anlässen, zu denen sie geladen wird.
Er sorgt für die Einhaltung des Statuts und der Reglemente. Er stellt die Jahresrechnung und die Bilanz auf, erstellt das Budget und legt sie der Generalversammlung vor.
Er besitzt die Kompetenz, einmalige Ausgaben von 5% oder periodische Ausgaben von mehr als 1% des Jahresbudgets pro Monat und pro Fall zu beschliessen. Insgesamt dürfen diese Ausgaben jedoch nicht mehr als 20% des Jahresbudgets darstellen.
Der Vorstand wird durch Einladung des Präsidenten oder auf Antrag eines der Vorstandsmitglieder einberufen. Er kann wenn nötig Beschlüsse auf Grund von mündlichen Verhandlungen zwischen den Vorstandsmitgliedern treffen. Diese Beschlüsse müssen allerdings an der nächsten regulären Sitzung des Vorstands protokolliert werden.
Damit gültig verhandelt werden kann, bedarf es der Anwesenheit dreier Mitglieder des Vorstands. Es wird Protokoll geführt.