Wer um die Erteilung eines Notariatspatents ersucht, hat der Notariatskommission (die Kommission) folgende Unterlagen einzureichen:
- eine Bestätigung seiner Handlungsfähigkeit;
- …
- einen Auszug aus dem Strafregister;
- einen Auszug der Register des Betreibungs- und des Konkursamtes;
- eine Wohnsitzbestätigung.
Er muss ausserdem angeben, an welchem Ort er sein Büro zu eröffnen gedenkt; ferner hat er nachzuweisen, dass er eine Haftpflichtversicherung gemäss Artikel 6 abgeschlossen hat und dass er um seine Aufnahme in den Freiburgischen Notariatsverband ersucht hat.