Für den Besuch des Unterrichts im Rahmen der beruflichen Grundbildung werden folgende Kursgebühren verlangt:
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- 150 Franken pro Schuljahr für jede wöchentliche Unterrichtseinheit für Personen, die die berufliche Grundbildung im Sinne der Artikel 31 und 32 der Bundesverordnung vom 19. November 2003 über die Berufsbildung (BBV)[1] besuchen, und für Personen, die ein Schuljahr ohne Lehrvertrag wiederholen;
- 75 Franken pro Bildungsmodul mit einer Dauer von höchstens 20 Unterrichtseinheiten für Personen, die den Berufsschulunterricht in modularer Form besuchen;
- 150 Franken pro Bildungsmodul mit einer Dauer von 21 bis 40 Unterrichtseinheiten für Personen, die den Berufsschulunterricht in modularer Form besuchen;
- 250 Franken für den Vorbereitungskurs auf den Berufsmaturitätsunterricht nach Lehrabschluss (BM 2) für Personen ohne Lehrvertrag;
- 4 Franken pro Unterrichtseinheit für alle besonderen Fälle, die unter den Buchstaben d–g nicht vorgesehen sind.
Beginnt die berufliche Grundbildung im Laufe des zweiten Semesters, so wird die Jahresgebühr um die Hälfte reduziert.
Wird die berufliche Grundbildung abgebrochen, so wird die Kursgebühr nicht zurückerstattet.
Personen, die zu einer schulischen Ausbildung im Kanton Freiburg ohne entsprechende Bewilligung ihres Wohnsitzkantons zugelassen werden, da genügend Ausbildungsplätze verfügbar sind, bezahlen den Beitrag gemäss BFSV[2] zusätzlich zu den Kursgebühren.