Die Universität erarbeitet regelmässig einen Strategieplan mit einem Planungshorizont von zehn Jahren, der dem Staatsrat zur Kenntnisnahme unterbreitet wird.
Alle fünf Jahre erstellt die Universität eine Mehrjahresplanung, in der ihre Ziele, die Rahmenbedingungen, mit denen sie erreicht werden sollen, die benötigten Mittel, um sie zu erreichen, sowie die Methoden und Kriterien, mit denen geprüft werden kann, ob die Ziele erreicht wurden, festgelegt werden.
Alle fünf Jahre handeln der Staat und die Universität auf der Grundlage der Mehrjahresplanung eine Zielvereinbarung aus und unterzeichnen diese. In der Zielvereinbarung legt der Staatsrat die jährlichen Globalbudgets für den Betrieb der Universität und für die Umsetzung der Zielvereinbarung fest. Nach demselben Verfahren beschliesst er die Investitionskredite.
Im Rahmen dieses Globalbudgets arbeitet die Universität einen Budgetvorschlag aus.
Die Universität verfügt im Rahmen der Gesetzgebung über das Staatspersonal und der Zielvereinbarung, in der ihre Verpflichtungen festgelegt sind, frei über das Globalbudget und das Budget. Sie kann vom Prinzip der Jährlichkeit und der Spezifikation des Budgets abweichen, soweit dies in dem vom Staatsrat genehmigten Finanzreglement vorgesehen ist.
Die budgetären Kompetenzen des Grossen Rates bleiben vorbehalten.
Die Universität legt dem Staatsrat einen Bericht über die Umsetzung der Zielvereinbarung vor.