Die Verordnung gilt für den Bachelor of Arts für den Unterricht auf der Primarstufe im akademischen Jahr 2026/27.
Sie regelt insbesondere die Zulassungsbeschränkung zum Studium, die sich auf die Aufnahmekapazität der Universität stützt.
431.1.20
gestützt auf Artikel 24 des Gesetzes vom 19. November 1997 über die Universität (UniG);
in Erwägung:
Für das akademische Jahr 2026/27 wird mit einer hohen Zahl von Anmeldungen für die französischsprachige Lehrpersonenbildung für die Primarstufe gerechnet. Das Zentrum für Lehrpersonenbildung für die Primarstufe des Departements für Lehrpersonenbildung kann eine qualitativ hochwertige Ausbildung nur im Rahmen seiner Aufnahmekapazität gewährleisten. In der deutschsprachigen Lehrpersonenbildung für die Primarstufe ist die Zahl der Anmeldungen seit mehreren Jahren stabil.
So hat das Rektorat der Universität Freiburg in seiner Sitzung vom 24. November 2025 und auf Antrag der Beratungsgruppe zu von der EDK anerkannten Studiengängen sowie der akademischen Direktion der Universität eine Begrenzung der Anzahl Zulassungen zur Lehrpersonenbildung für die Primarstufe für das akademische Jahr 2026/27 zugestimmt.
Auf Antrag der Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten,
Die Verordnung gilt für den Bachelor of Arts für den Unterricht auf der Primarstufe im akademischen Jahr 2026/27.
Sie regelt insbesondere die Zulassungsbeschränkung zum Studium, die sich auf die Aufnahmekapazität der Universität stützt.
Die maximale Aufnahmekapazität der französischsprachigen Ausbildung wird auf 150 Studierende festgelegt.
Die maximale Aufnahmekapazität der deutschsprachigen Ausbildung wird auf 50 Studierende festgelegt.
Für das akademische Jahr 2026/27 ist die Einreichung von Zulassungsgesuchen vom 17. November 2025 bis zum 30. April 2026 möglich.
Die Kandidierenden reichen ihr Bewerbungsdossier online bei der Dienststelle für Zulassung und Einschreibung der Universität Freiburg ein.
Die Dienststelle für Zulassung und Einschreibung entscheidet aufgrund der allgemeinen Zulassungsbedingungen über die formale Zulassung.
Das Dekanat der Fakultät für Erziehungs- und Bildungswissenschaften ist für die materielle Zulassung und die Zuteilung der Ausbildungsplätze zuständig.
Ein Bewerbungsdossier gilt als vollständig, wenn alle erforderlichen Dokumente (unter Vorbehalt von Abs. 3) eingereicht wurden und die Dossiergebühr bezahlt wurde.
Das Bewerbungsdossier muss folgende Unterlagen enthalten:
Wenn anerkannte Vorbildungsausweise erst im Sommer 2026 ausgestellt werden, müssen sie unmittelbar nach Erhalt nachgereicht werden.
Die Ausbildungsplätze werden in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Dossiers zugeteilt.
Ist die Aufnahmekapazität überschritten, so wird ein Platz auf der Warteliste zugewiesen.
Den Kandidierenden auf der Warteliste wird für das akademische Jahr 2027/28 ein Studienplatz zugeteilt. Sie müssen das vollständige Zulassungsverfahren erneut durchlaufen.
Gegen Entscheide der Dienststelle für Zulassung und Einschreibung kann beim Rektorat Beschwerde erhoben werden.
Gegen Entscheide der Fakultät für Erziehungs- und Bildungswissenschaften kann bei der internen Rekurskommission der Universität Freiburg Beschwerde erhoben werden.
| Beschluss | Berührtes Element | Änderungstyp | Inkrafttreten | Quelle (ASF seit 2002) |
|---|---|---|---|---|
| 27.01.2026 | Erlass | Grunderlass | 27.01.2026 | 2026_010 |
| Berührtes Element | Änderungstyp | Beschluss | Inkrafttreten | Quelle (ASF seit 2002) |
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| Erlass | Grunderlass | 27.01.2026 | 27.01.2026 | 2026_010 |