Die Massnahme zur Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege im Sinne von Artikel 7 des Bundesgesetzes über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege[1] hat die Form eines Stipendiums für Pflegestudierende an den Fachhochschulen (FH) und den Höheren Fachschulen (HF).
Dieses Stipendium soll Personen unterstützen, die eine solche Ausbildung ‒ sei es eine Erstausbildung, Weiterbildung oder Umschulung ‒ beginnen.
Es wird kein Stipendium für Pflegestudierende für eine Ausbildung gewährt, die zu einem höheren Abschluss als dem FH-Bachelor oder HF-Diplom führt (abweichend von Art. 3 Abs. 1 Bst. d StiG[2]).
Es besteht kein Anspruch auf ein Pflegestipendium.