Der Staat kann natürlichen Personen sowie juristischen Personen des Privatrechts oder des öffentlichen Rechts punktuell Unterstützung für Studien, Veröffentlichungen und andere Projekte gewähren, die die Kenntnis und die Wertschätzung der Kulturgüter fördern.
Die Unterstützung kann wissenschaftlicher, technischer, logistischer oder finanzieller Art sein.
Das Projekt muss für das kulturelle Erbe Freiburgs wichtig und von Interesse sein.