Die Verwaltungseinheit, die nach der geltenden Gesetzgebung für die betreffende Staatstätigkeit hauptsächlich zuständig ist, ist federführend bei der Risikoanalyse und koordiniert die Präventionsarbeiten für jede Gefahr.
Bei den nachstehend aufgeführten Gefahren werden diese Aufgaben von folgenden Einheiten und Organen wahrgenommen:
- Gravitative Naturgefahren (Hochwasser, Lawinen, Erdrutsche): Naturgefahrenkommission, die dafür die in ihr vertretenen Einheiten beizieht;
- Unwetter (Orkane, starke Niederschläge): Kantonale Gebäudeversicherung;
- Hitzewelle: Kantonsarztamt;
- Dürre: Amt für zivile Sicherheit und Militär, das dafür über eine Koordinationsgruppe verfügt, in der die betroffenen Einheiten vertreten sind;
- Erdbeben: Kantonale Gebäudeversicherung;
- Störfälle im Sinne der Umweltschutzgesetzgebung des Bundes (stationäre Anlagen und Verkehrswege): Amt für Umwelt, das dafür über die Koordinationsgruppe für Störfälle KOST verfügt;
- ABC-Ereignisse (nuklear, radiologisch, biologisch, chemisch): Amt für zivile Sicherheit und Militär, das dafür die Fachleute des Amtes für Umwelt und der Hochschulen beizieht;
- Netzausfälle und Versorgungsunterbrüche (Elektrizität, Erdgas, Informatik- und Telekommunikationsnetze): Amt für zivile Sicherheit und Militär, das dafür die Betreiber beizieht.