Die von der Abteilung bearbeiteten Daten werden in einer besonderen Datenbank der Abteilung Bedrohungsmanagement erfasst.
Bevor ein Eintrag in der Datenbank erfolgt, wird jeder Fall, welcher der Abteilung gemeldet wird, analysiert. Nur Personen, die nach dieser Analyse als Gefährderinnen und Gefährder gelten, werden in die besondere Datenbank aufgenommen.
Die Datenbank der Abteilung enthält alle Daten, die für das Fallmanagement erforderlich sind, einschliesslich der besonders schützenswerten Personendaten nach Artikel 38c Abs. 1 PolG.
Die Anonymität der meldenden Personen wird von der Kantonspolizei gewährleistet. Ausgenommen sind Daten, die im Rahmen eines Strafverfahrens bereitgestellt werden.