Die Kantonale Steuerverwaltung erhebt Gebühren nach folgendem Tarif:
- Bereich Steuerveranlagung
| 1. | Fristerstreckung für das Einreichen der Steuererklärung: pro Fristverlängerung, Fr. 20 |
| 2. | Steuerbefreiungsentscheide: Fr. 100 bis 5000 |
- Bereich Steuerbezug
| 1. | Mahnung: Fr. 30 |
| 2. | Inkassokosten: Fr. 30 |
| 3. | Bearbeitung von Einzahlungen mit fehlender oder falscher Referenz- oder Kontonummer, ausser bei leichter Fahrlässigkeit: Fr. 20 |
- Sonstiges
| 1. | Bearbeitung mutwillig, missbräuchlich oder leichtfertig eingeleiteter Verfahren oder sonstiger missbräuchlicher Vorgehen: pro Stunde (ab einer Viertelstunde, aufgerundet auf die nächste Viertelstunde): Fr. 80 bis 160 |