Das Gesetz bezweckt, zur nachhaltigen Entwicklung des gesamten Kantons beizutragen und dabei ein Gleichgewicht zwischen wirtschaftlichen, sozialen und Umweltbedürfnissen zu gewährleisten.
Es bezweckt ebenfalls:
- auf eine geordnete Besiedlung des Gebiets und eine haushälterische Nutzung des Bodens zu achten;
- eine harmonische Entwicklung des Kantons, der Regionen und der Gemeinden zu ermöglichen;
- günstige Rahmenbedingungen zur Förderung der Ansiedlung und zum Erhalt von Arbeitsplätzen zu schaffen;
- abgestimmte Lösungen zwischen Mobilität, Besiedlung und Umwelt zu ermöglichen;
- für den Schutz der Umwelt zu sorgen;
- die Versorgung des Kantons sicherzustellen;
- schützenswerte Landschaften und Gebäude zur Geltung zu bringen;
- den unbebauten Raum im Hinblick auf die Sicherung der landwirtschaftlich notwendigen Flächen, der Bewahrung der natürlichen und landschaftlichen Umgebung sowie für Freizeitbeschäftigungen derart zu erhalten, dass der Fortbestand dieses Raums für die künftigen Generationen sichergestellt ist;
- zur Errichtung von qualitativ hochstehenden bebauten Gebieten beizutragen, die den Bedürfnissen der Benützenden genügen;
- die Sicherheit, Hygiene und Funktionalität der Bauten sicherzustellen;
- einfache und rasche Verfahren zu gewährleisten.