Mit den spezifischen Gebühren werden die Leistungen, die der Staat für die Prüfung der Dossiers erbringt, die ihm zur Begutachtung, Entscheidung, Bewilligung und Genehmigung vorgelegt werden, und alle anderen besonderen Leistungen entgolten.
Ihre Höhe steht im Verhältnis zu den Kosten und ist vom betroffenen Bereich abhängig. Die spezifischen Gebühren werden in den nachfolgenden Bestimmungen festgelegt.
Falls eine Leistung erneut erbracht werden muss, weil zusätzliche Untersuchungen nötig sind oder das Projekt geändert wird, können die dadurch entstehenden spezifischen Gebühren grundsätzlich zum Tarif der ursprünglichen Leistungen erhoben werden.