gestützt auf das Bundesgesetz vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz;
gestützt auf die Verordnung vom 16. Januar 1991 über den Natur- und Heimatschutz;
gestützt auf die Artikel 281 und 282 des Einführungsgesetzes vom 22. November 1911 zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch für den Kanton Freiburg;
gestützt auf den Beschluss vom 12. März 1973 betreffend den Schutz der freiburgischen Tier- und Pflanzenwelt;
gestützt auf den Ausführungsbeschluss vom 28. Juni 1994 zur Bundesgesetzgebung über den Natur- und Heimatschutz;
gestützt auf den Beschluss vom 13. Februar 1989 über das Pilzreservat Moosboden, Gemeinde Cerniat;
in Erwägung:
Mit dem Beschluss vom 13. Februar 1989 wurde im Staatswald Höllbach auf dem Gebiet der Gemeinde Cerniat das Pilzreservat Moosboden errichtet, um wissenschaftliche Studien der Pilzökologie in einem typischen Waldtyp der Voralpen zu erlauben.
Während der letzten 10 Jahre wurden die wissenschaftlichen Arbeiten von der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) ausgeführt. Die WSL hat nun ein Folgeprogramm ausgearbeitet, das die Weiterführung der wertvollen langfristigen Datenreihe garantiert und aktuelle pilzökologische Fragestellungen untersucht. Dieses Programm verlangt, dass der Beschluss vom 13. Februar 1989 bis Ende 2009 verlängert wird.
Auf Antrag der Direktion des Innern und der Landwirtschaft,