Der kantonalen Kommission für Brandbekämpfung und Hilfeleistungen (BBHK) gehören mindestens eine Vertreterin oder ein Vertreter des Freiburger Gemeindeverbands, mindestens eine Vertreterin oder ein Vertreter der Gemeindeverbände, eine Vertreterin oder ein Vertreter der Kantonalen Gebäudeversicherung (KGV) und die kantonale Feuerwehrinspektorin oder der kantonale Feuerwehrinspektor an.
Sie bestimmt eines ihrer Mitglieder als Vizepräsidentin oder Vizepräsidenten.
Der Staatsrat kann auch Partnerinnen und Partner der Rettungskette zu Mitgliedern mit beratender Stimme ernennen.