Die Gemeinde Freiburg ist zuständig für die Erstellung der Pläne für die Mobilitätsinfrastrukturprojekte und deren Umsetzung auf den kantonalen Mobilitätsnetzen, die sich auf ihrem Gebiet befinden; davon ausgenommen sind Kunstbauten, wie sie auf dem Kartenportal des Kantons aufgeführt sind (Brücken, Tunnel, überdeckte Galerien, Überdeckungen und andere tragende Strukturen).
Die Projekte werden, insbesondere für die Landerwerbe, zunächst dem Tiefbauamt (TBA) zur Vorprüfung und anschliessend erneut zur Validierung und Unterzeichnung vorgelegt, bevor sie öffentlich aufgelegt werden.