Zu den öffentlichen Sachen gehören Liegenschaften, bewegliche Güter und Rechte wie die Regalien und Monopole.
Dieses Gesetz bezieht sich vorbehältlich gegenteiliger Bestimmungen ausschliesslich auf die Liegenschaften.
Vorbehalten bleibt die Spezialgesetzgebung, namentlich das Mobilitätsgesetz, das Gewässergesetz sowie die Gesetze über die Ausübung der Jagd, der Fischerei, über die Ausbeutung von Bodenschätzen (Gesetz über den Betrieb der Minen, Gesetz über die Schürfung und Ausbeutung von Kohlenwasserstoffen) und über den Wald.