Mit dieser Verordnung sollen energetische Optimierungsmassnahmen für einen sparsamen und rationellen Energieverbrauch unterstützt werden, um die Energie- und Klimaziele des Kantons zu erreichen.
Der Förderbeitrag ist für Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden mit fünf oder mehr Wohnungen bestimmt, die Massnahmen zur Optimierung des Energieverbrauchs ihres Gebäudes treffen.
Es besteht kein Anspruch auf Beiträge nach dieser Verordnung.