Das Gesetz bezweckt die Förderung einer nachhaltigen Mobilität auf der ökologischen, ökonomischen und sozialen Ebene.
Im Einzelnen bezweckt es:
- ein umfassendes, sicheres und wirkungsvolles Mobilitätssystem zu implementieren, welches das Mobilitätsbedürfnis sämtlicher Benutzerinnen und Benutzer berücksichtigt;
- die Förderung und die Begünstigung der sanften Mobilität und der öffentlichen Verkehrsmittel sowie deren Sicherheit und Verkehrsfluss;
- die Koordination der Planung und Umsetzung der verschiedenen Mobilitätsthematiken mit den Zielen der Raumplanung, der Energiepolitik und des Umweltschutzes;
- die Innovation im Bereich der Mobilität zu fördern;
- einfache und rasche Verfahren zu garantieren;
- eine ausgewogene und effiziente Verteilung der Kosten und Aufgaben zwischen Staat und Gemeinden sicherzustellen.