Für die Erlangung eines Führerausweises werden folgende Pauschalgebühren erhoben:
- für die Kategorie A oder die Unterkategorie A1: Fr. 190
- für die Kategorie B, die Unterkategorie B1 oder die Spezialkategorie F: Fr. 190
- für die Kategorien C, D, CE oder die Unterkategorien C1, D1: Fr. 210–300
- für die Kategorien BE, DE oder die Unterkategorien C1E, D1E: Fr. 180
- für die Spezialkategorien G und M: Fr. 60
Die Pauschalgebühr umfasst das Ausstellen des Lernfahrausweises, sofern ein solcher erforderlich ist, die erste Theorie- und Führerprüfung, Verlängerungen des Lernfahrausweises, Adressänderungen und das Ausstellen eines befristeten oder unbefristeten Führerausweises. Sie deckt diese Leistungen im Rahmen der Gültigkeit des Lernfahrausweises.
Für Nachprüfungen bei Prüfungsmisserfolgen der Kandidaten werden folgende Gebühren erhoben:
- für die Theorieprüfung: Fr. 30
- für die praktische Prüfung:
| 1. | Kategorie A oder Unterkategorie A1: | Fr. 110 |
| 2. | Kategorie B oder Unterkategorie B1: | Fr. 110 |
| 3. | weitere Kategorien oder Unterkategorien: | Fr. 90–250 |
Werden einzelne Leistungen nicht erbracht, zum Beispiel weil ein Kandidat der Prüfung fernbleibt, so wird die Pauschalgebühr nicht zurückerstattet. Die Gebühr ist bei Nichterscheinen zur Prüfung nur dann nicht geschuldet, wenn dem Amt für Strassenverkehr und Schifffahrt (das Amt) mindestens 48 Stunden im Voraus entsprechend Meldung erstattet wurde.