Diese Verordnung bezweckt die Unterstützung der Massnahmen der Gemeinden, die mit dem kommunalen Energieplan und den Klimazielen des Kantons in Zusammenhang stehen.
Gemeinden können im Rahmen dieser Verordnung und gestützt auf ihren Energieplan einen Beitrag für Projekte erhalten, die von besonderem Interesse sind, um den Energieverbrauch zu senken, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren oder Massnahmen des kommunalen Energieplans umzusetzen.