Es wird ein sanitätsdienstliches Führungsorgan (SFO) eingesetzt. Dieses wird von der Kantonsärztin oder vom Kantonsarzt präsidiert.
Das SFO ist eine Kommission, die administrativ der Direktion für Gesundheit und Soziales zugewiesen ist und deren Sekretariat vom Kantonsarztamt geführt wird.
Für das Aufgebot des SFO ist die Kantonsärztin oder der Kantonsarzt zuständig.
Beschlüsse werden in gegenseitigem Einvernehmen gefasst. Kommt keine Einigung zustande, so entscheidet die Kantonsärztin oder der Kantonsarzt.
Im Rahmen der Gesetzgebung organisiert sich das SFO selber.