Apothekerinnen und Apotheker dürfen Personen, die mindestens sechzehn Jahre alt sind und kein besonderes Gesundheitsrisiko aufweisen, folgende Impfstoffe verabreichen:
- Impfstoffe gegen die Grippe;
- Impfstoffe gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR);
- Impfstoffe gegen Tetanus;
- Impfstoffe gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME);
- Impfstoffe gegen COVID-19.