Das HFR ist verpflichtet, jederzeit alle kranken, verletzten oder behinderten Personen und schwangeren Frauen, die der Betreuung bedürfen, aufzunehmen, ärztlich zu untersuchen und wenn nötig zu behandeln, sofern es über das nötige Personal, die nötigen Räume und Anlagen verfügt.
Sind die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, so muss es sie an andere stationäre oder nicht stationäre Einrichtungen weiterleiten.
Das HFR erteilt die Spitalpflege, indem es die Patientinnen und Patienten in ihrer Ganzheit berücksichtigt, ihre Freiheit, Würde, Integrität und den Schutz der Personendaten wahrt.
Es stellt sicher, dass die Patientin oder der Patient durch die geeigneten Gesundheitseinrichtungen versorgt wird.
Es sorgt dafür, dass die Patientin oder der Patient verstanden wird und alle Informationen, die zu ihrer oder seiner Versorgung nötig sind, erhalten kann.