Das Darlehensgesuch wird durch einen Schuldenberatungsdienst oder einen öffentlichen oder privaten Sozialdienst (der Dienst) schriftlich zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Kommission für die Verwendung des Fonds (die Kommission) eingereicht.
Die Kommission verlangt beim Dienst, der das Gesuch eingereicht hat, alle weiteren Informationen oder nötigen Belege.