Die vertraglich festgehaltenen Grobziele und allgemeinen Betreuungsansätze werden mit Handlungszielen und darauf abgestimmten Fördermassnahmen und Beurteilungskriterien ergänzt.
Handlungsziele, Fördermassnahmen und Beurteilungskriterien werden in Zusammenarbeit mit dem Menschen mit Behinderungen festgelegt und seiner gesetzlichen Vertretung mitgeteilt.
Die Grobziele und die allgemeinen Betreuungsansätze werden mindestens alle fünf Jahre überprüft und auf die Fähigkeiten und Bedürfnisse des Menschen mit Behinderungen abgestimmt.
Die Handlungsziele, Fördermassnahmen und Beurteilungskriterien werden mindestens alle zwei Jahre überprüft.
Die Institution setzt die erforderlichen Instrumente ein, um die tatsächlich erteilte Betreuung zu dokumentieren und ihre Übereinstimmung mit den festgelegten Zielen zu überprüfen.