Die Pflege- und Betreuungsstufen von Empfängerinnen und Empfängern von Pflege- und Betreuungsleistungen werden anhand des Instruments RAI-NH (Resident Assessment Instrument-Nursing Home) und gemäss Merkblatt 5.30 vom Juli 2016 beurteilt.
Die Pflegestufe ist abhängig von der Anzahl Minuten, die täglich für die Pflege erforderlich sind. Der Pflegebedarf ist in 12 Stufen unterteilt, wobei jede Stufe einer Stufe nach Artikel 7a Abs. 3 Bst. a–l der eidgenössischen Krankenpflege-Leistungsverordnung vom 29. September 1995 entspricht.
Die Betreuungsstufe ergibt sich aufgrund der 12 Pflegestufen.