Die Kantonale Sozialversicherungsanstalt (die Anstalt) ist eine Institution des öffentlichen Rechts.
Sie umfasst insbesondere die Kantonale AHV-Ausgleichskasse (die AHV-Kasse), die Kantonale Ausgleichskasse für Familienzulagen sowie die Kantonale Invalidenversicherungs-Stelle (die IV-Stelle).
Sie steht unter der Oberaufsicht des Staatsrats, der ihre Unabhängigkeit gewährleistet.