Dieses Gesetz hat zum Ziel, die Erhaltung und Entwicklung der wirtschaftlichen Tätigkeit im Kanton zu unterstützen. Es hat ausserdem zum Ziel, die Attraktivität und die Wettbewerbsfähigkeit der Regionen zu stärken sowie in den Regionen die Wertschöpfung zu erhöhen und unter Wahrung einer nachhaltigen Entwicklung Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten.
Zu diesem Zweck trifft der Staat die in diesem Gesetz vorgesehenen Massnahmen und arbeitet mit den Regionen, Gemeinden und den interessierten Kreisen zusammen.