Grangeneuve zieht das Schulgeld ein; der Schulgeldtarif wird in einer eigenen Verordnung festgelegt.
Grangeneuve erhebt des Weiteren Gebühren für besondere Leistungen, namentlich für die Teilnahme am Qualifikationsverfahren, für besondere Aktivitäten oder Veranstaltungen und für die Ausstattung mit Unterlagen und Schulmaterial.
Grangeneuve kann einen Vorschuss oder die Hinterlegung eines Geldbetrags verlangen oder auf ein schriftliches Gesuch hin Ratenzahlungen genehmigen.
In Fällen, die mit einer Dispensierung oder Absenz, einem Rückzug oder einer Aufgabe, einem Ausschluss oder einem Misserfolg der Person in Ausbildung vergleichbar sind, werden die Schulgelder und Gebühren nicht zurückerstattet, bzw. bleiben diese vollumfänglich geschuldet. Weder die Person in Ausbildung noch ihre Vertretung oder Dritte haben Anspruch auf Rückerstattung oder Entschädigung.
Die Direktorin oder der Direktor entscheidet auf der Grundlage eines begründeten Gesuchs über die Ausnahmen.