Der Bauherr legt die Auflageakten vor jeder öffentlichen Auflage dem zuständigen Amt zur Genehmigung vor.
Die aufgelegten Dokumente enthalten das Datum ihrer Erstellung sowie die Unterschrift von Verfasser und Bauherr. Gleichzeitig ist ein Bericht aufzulegen.
Die Bekanntmachung der Auflage gibt die aufzulegenden Gegenstände und Dokumente an. Das zuständige Amt kann verlangen, dass weitere, rein informatorische Dokumente beigelegt werden.
Die Bekanntmachung der Auflage nennt das Lokal, wo diese Dokumente eingesehen werden können, und dessen Öffnungszeiten.
Bei kommunalen und interkommunalen Unternehmen wird die Auflage lediglich den vom Bau des Werkes direkt betroffenen Eigentümern, und zwar mit eingeschriebenem Brief, bekanntgemacht.
Der Bauherr führt ein Einsprachenverzeichnis. Nach der Auflage werden die Auflageakten mit einer vom Bauherrn unterzeichneten Bescheinigung, dass allfällige Einsprachen oder Beschwerden erledigt sind, an das zuständige Amt zurückgesandt.