Die Begriffe Strassenreklamen, Fremdreklamen, Eigenreklamen und Firmenanschriften sind in der Bundesverordnung über die Strassensignalisation festgelegt.
Die nicht strassengebundenen Reklamen können Fremdreklamen, Eigenreklamen oder Firmenanschriften sein, wie dies in der Bundesverordnung über die Strassensignalisation betreffend die Strassenreklamen dargelegt ist.